Tender 2448100
Die von der VEBEG angebotenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände stammt aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber und sind, sofern nicht anders angegeben, gebraucht und ggf. gem. geltenden Vorschriften besonders, wie beispielsweise durch Stempelung oder Lochung gekennzeichnet. Einzelheiten zum Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Losbestände entnehmen Sie bitte den Lostexten. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.
Die Übernahme der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände hat nach Möglichkeit ab Rampe/Abholfläche des jeweiligen Lagerortes durch den Käufer losweise zu erfolgen. Bereitstellungen von Teilmengen zur Übernahme durch Dritte sind ausgeschlossen. Alle Lagerhilfsmittel, wie z. B. Aufsetzrahmen, Paletten oder andere, bleiben im Eigentum und in der Verfügungsgewalt der Abgabedienststelle. Die bei den einzelnen Artikelstammdatennummern (ASD-Nr.) angegebenen, anhand von Durchschnittswerten errechneten, Gewichte sowie die angegebenen Stückzahlen je ASD-Nr. sind unverbindlich. Bei Verkäufen auf Verwiegebasis ist das bei der Abholung ermittelte Gesamtgewicht maßgebend, bei Verkäufen auf Stückbasis die vor Ort ausgezählten Stückzahlen. Das Gewicht von überlassenen Verpackungen (Kisten und Kartonagen), sofern es sich nicht um leichte Verpackungsmaterialien wie dünnes Papier, dünne Folien, Säcke, Bänder u. ä. handelt, ist bei der Übernahme festzustellen, auf der Abholvollmacht bestätigen zu lassen und wird bei der Endabrechnung berücksichtigt.
Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.
Rucksäcke
2448100.007 | 1 Posten Ausrüstungsgegenstände u. a. (ca. 2,85 t):
Der Artikel unterliegt der Ausfuhrgenehmigungspflicht unter Beachtung der "Allgemeinen Genehmigung Nr. 18" Die in den einzelnen Positionen dieses Postens angegebenen Stückzahlen und Gewichtsangaben sind unverbindlich. Nachlieferungen einzelner Artikel sind ausgeschlossen. Die Lagerhilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle. | STANDORT / LAGERORT 01814 Bad Schandau OT: Prossen Bw Bekleidungsmanagement GmbH Bekleidungszentrum für Sonderaufgaben Talstraße 29 Tel.: 035022 549-0 Frau Busch Durchwahl: 230 Jane.Busch@bwbm.de az.prossen@bwbm.de |
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