01.01.2022
VEBEG muss Zulassung von Bietern ändern
Liebe Bieterinnen, liebe Bieter,
die VEBEG vermarktet eine besonders vielfältige Auswahl gebrauchter, ausgesonderter Waren ihrer Auftraggeber in unterschiedlichsten Erhaltungszuständen. Die Einhaltung der novellierten Verbraucherschutzvorschriften ist uns für dieses besondere Portfolio unmöglich.
Daher veräußert die VEBEG seit dem 01.01.2022 das ausgesonderte Material ausschließlich nur noch an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Wir bedauern, dass es für „Private“ bzw. Verbraucher ab diesem Datum nicht mehr möglich ist, sich an Ausschreibungen und Auktionen der VEBEG zu beteiligen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VEBEG-Team
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