Auftraggeberseite - So werden wir für Sie aktiv

MOBILITÄT, STRASSEN UND FUHRPARK
MARKT. WERTE. SICHERN.

Ob gebrauchter Nahverkehrsbus, altgediente Leitplanken oder Fahrzeuge und technische Geräte Ihres Fuhrparks – wir finden für jedes Ihrer Güter den passenden Käufer. Fahrzeuge verschiedener Verkehrsträger und hochwertige Dienstwagen gehören traditionell zu unserem Portfolio. Viele unserer etablierten Kunden aus aller Welt suchen bei uns genau danach.

Wir bringen Gebrauchtes zu marktgerechten Preisen zum Verkauf. Mit einem einzigartigen Knowhow und Service gehen Ihre Güter in die ganze Welt. Dabei beachten wir nicht nur alle gesetzlichen Auflagen und sonstigen Regularien, sondern bearbeiten auch alle Ausfuhrvorgänge beim Export.
Zuverlässig, rechtssicher und bequem für Sie.

Erwarten Sie einfach mehr. VEBEG.

SO EINFACH VERKAUFEN SIE MIT DER VEBEG

  • 1. ERFASSEN UND BEWERTEN IHRER GÜTER
  • Mit unserer umfassenden Bestandsaufnahme machen wir den realen Marktwert transparent.

  • 2. VERÖFFENTLICHEN IHRES ANGEBOTS
  • Interessenten aus aller Welt können Ihr Angebot auf www.vebeg.de entdecken. Schon jetzt sind über 90.000 angemeldete User auf unserem Portal aktiv. Weitere Interessenten finden Ihr Angebot in Fachmedien oder werden persönlich von uns angesprochen.

  • 3. ERMITTELN DES HÖCHSTBIETENDEN
  • Wir werten die Gebote aus. Sollte das Höchstgebot Ihren Erwartungen nicht entsprechen, verhandeln wir nach. Der Höchstbietende erhält nach Abstimmung mit Ihnen den Zuschlag.

  • 4. RECHTSSICHERHEIT – AUCH BEIM VERKAUF INS AUSLAND
  • Wer kennt schon alle rechtlichen Bestimmungen, Beschränkungen und Auflagen? VEBEG. Wir kümmern uns darum, dass auch aus rechtlicher Sicht alles reibungslos läuft.

  • 5. SICHERSTELLEN DES ZAHLUNGSEINGANGS
  • Erst das Geld und dann die Ware. Das ist unser Grundsatz. Wir sorgen dafür, dass der vereinbarte Betrag schnellstens eingeht – notfalls auch über ein Mahnverfahren.

  • 6. VERFOLGEN DER ABHOLUNG
  • Wo auch immer Ihre Ware steht. Wir kümmern uns darum, dass sie ordnungsgemäß abgeholt wird und übernehmen gegebenenfalls auch die Exportmodalitäten.

  • 7. SIE ERHALTEN DEN ERLÖS
  • Sie haben jederzeit Einblick in den Verkaufsprozess. Am Ende erhalten Sie eine Gutschrift über Ihren Erlös abzüglich unserer Provision.

VERKAUFSPROZESS

  • Nach oder besser schon während Ihrer Aussonderungsentscheidung sollten Sie mit uns den Zeitrahmen des Verkaufes abstimmen und den
  • Verkaufsauftrag an die VEBEG richten.
  • Die VEBEG setzt dann Ihren Auftrag in ein marktgängiges Angebot um, bewertet das Material/Gerät und veröffentlicht das Angebot
  • Auf telefonische Anfrage oder an einem festen Termin sollte interessierten Bietern eine Besichtigungsmöglichkeit eingeräumt werden.
  • Die VEBEG informiert Sie über das vorliegende Höchstgebot am Ende der Auktion und leitet den kaufmännischen Verkaufsvorgang ein.
  • Nach Zahlung des vollen Kaufpreises übernimmt der Käufer die Ware so wie sie an Ihrem Lager bereitsteht.
  • Nachdem der Verkauf dann abgewickelt worden ist, überweisen wir Ihnen den Verkaufspreis abzüglich der Verkaufsprovision.
  • Mahnungen, Reklamationen oder sonstige Leistungsstörungen bearbeitet die VEBEG.

Mit diesen 4 Schritten gewährleisten wir den einfachen, sicheren und effektiven Verkauf Ihrer Güter. Sie erhalten zu jedem Schritt entsprechende schriftliche Informationen und entscheiden im Zweifel selbst, ob der Verkauf zustande kommen kann, oder eine andere Option vereinbart wird. Der Verkauf gegen verdecktes Höchstgebot über die Plattform vebeg.de sichert Ihnen höchste Erlöse und macht Sie zudem in allen Belangen prüfungssicher. Durch die Verrechnung unserer Provision mit dem Verkaufserlös müssen Sie keinen zusätzlichen Haushaltstitel einrichten.

Unser Verkaufsverfahren ist am Markt etabliert und wird von einer große Zahl von Institutionen der öffentlichen Hand in den Bereichen Kommunal- Bau- und Entsorgungsaufgaben, Zivilschutz und Rettung, Schifffahrt, Wasserwege und Luftfahrt, Forst und Agrartechnik, Mobilität, Straßen und Fuhrpark und Technik, Maschinen und Geräte genutzt.

Wir würden uns freuen, auch Sie zu unseren Auftraggebern zählen zu dürfen. Kontaktieren Sie uns!

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
für den Verkauf von Material durch die VEBEG

A. Auftrag

Der Auftraggeber beauftragt die VEBEG, zu den nachfolgenden Bedingungen bewegliche Güter aller Art für den Auftraggeber zu verkaufen. Der Auftraggeber erklärt, dass das Material sein unbeschränktes Eigentum und nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Mit der Beauftragung der VEBEG werden eigene Verkaufsbemühungen des Auftraggebers eingestellt.

Der Auftraggeber übermittelt der VEBEG mit der Auftragserteilung genaue Angaben über Art, Menge und Zustand des Materials, stellt das Material zur Besichtigung und Abholung bereit, verwahrt es unverändert bis zur Auslieferung an den Käufer und unterstützt die VEBEG bei ihren Verkaufsmaßnahmen.

B. Leistungen der VEBEG

Die VEBEG bewertet das Material nach Erfahrungssätzen und führt alle erforderlichen, dem Wert des Objektes angemessenen Verkaufs- und Werbemaßnahmen durch. Das Material wird im Wege veröffentlichter Ausschreibungen zum Höchstgebot ausgeschrieben. Der Verkauf erfolgt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VEBEG ab Lagerplatz in dem Zustand, in dem sich das Material bei der Auftragserteilung befindet.

Der Käufer erhält erst nach Zahlung des Kaufpreises eine schriftliche Abholvollmacht, die ihn zur Übernahme des Materials berechtigt. Die VEBEG schließt die Verträge im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers ab und sorgt für die Erfüllung aller Vertragsvereinbarungen durch den Käufer. Sie übernimmt jedoch keine Haftung für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers. Sollte sich nach Durchführung aller angemessenen Verkaufsmaßnahmen das Material als unverkäuflich erweisen, kann die VEBEG den Auftrag zurückgeben.

C. Vergütung

Für die Leistungen der VEBEG wird eine zu verhandelnde Vergütung vereinbart. Gerne informieren wir Sie zu Details.

D. Abrechnung

Die VEBEG berichtet dem Auftraggeber monatlich über die im Vormonat abgeschlossenen Verkäufe, rechnet die bei Ihr eingegangenen Verkaufserlöse und ihre Vergütungen ab und überweist die Überschüsse an den Auftraggeber.

Desweiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VEBEG.