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Ballistische Schutzpakete aus Unterziehschutzwesten zum Aramid-Recycling:

Ca. 2.997 Stück Vorder- und Rückenteile aus Schutzpaketen versch. Hersteller und Herstellungsjahre gemäß Anlage.

Hinweise:

  • Der Verkauf der Westen erfolgt mit der Auflage, die darin enthaltenen Aramide zurückzugewinnen.
  • Das unverbindliche Gewicht der ballistischen Pakete beläuft sich auf ca. 3.000 kg. Dem Käufer ist bekannt, dass ein unbestimmter Anteil der Schutzpakete hersteller- und typenbedingt nicht recyclingfähiges Aramid-Gewebe und -Gelege oder Zwischenlagen anderer Materialien enthalten kann.
  • Ein Weiterverkauf der ballistischen Pakete (Schutzpakete) ist selbst zum Zweck des nachgelagerten Recyclings ausgeschlossen.
  • Der Käufer hat mit Erteilung des Zuschlages Anschrift und Ansprechpartner der Recyclinganlage zu nennen. Auf Verlangen des Auftraggebers/der VEBEG hat der Käufer dessen/deren Vertretern bei freiem Zugang zu seinem Betriebsgelände/zum Betriebsgelände der Recyclinganlage Einblick in die Recyclingsarbeiten zu gewähren.
  • Sämtliche für die Recyclingarbeiten notwendigen Aufwendungen gehen zu Lasten des Käufers.
  • Die die Schutzpakete umschließenden Hüllen und ggf. nicht recycelfähige ballistische Pakete sind zu vernichten und werden deshalb im Zuge des Recyclingprozesses zu Abfall. Dieser Abfall ist einer dazu geeigneten Anlage zur Verwertung/Beseitigung zuzuführen. Der Käufer tritt dabei als Abfallerzeuger auf. Soweit notwendig sind der VEBEG die entsprechenden abfallrechtlich vorgeschriebenen Entsorgungs- und Verbleibsnachweise, aus denen Mengen und Leistungszeiträume hervorgehen, nachrichtlich zur Verfügung zu stellen.
  • Die Westen sind auf Paletten verpackt. Die Paletten werden entweder gegen Belegwechsel  mit der Verpflichtung zur Rücklieferung ausgeliefert oder alternativ zum Umpacken zu eigenen Kosten und Lasten am Lagerort bereitgestellt.
  • Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises eine Sicherheit in Höhe von 1.000,00 EURO zu leisten, die nach vollständiger Vertragserfüllung zurückerstattet wird.
  • Die Recyclingarbeiten sind bis spätestens 10 Wochen nach Übernahme der Schutzpakete abzuschließen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die VEBEG GmbH über Leistungsstörungen unverzüglich zu informieren.
  • Alle Mengen- und Gewichtsangaben sind rein unverbindliche ca.-Angaben.

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Notice
Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.
Ausfuhrgenehmigungspflichtig [Info] .

Bidding basis
Posten
Further Information (PDF)
Anlage Stückliste

Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Bedingungen im Vorspann zu dieser Ausschreibung:

Die von der VEBEG angebotenen Wertstoffe stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zu Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Wertstoffe entnehmen Sie bitte den Lostexten. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wertstoffe die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, sofern nicht bei Lieferungen von in § 13 b UStG genannten Gegenständen/ Wertstoffen an Unternehmer die Steuerschuld auf den Leistungserbringer übergeht (Reverse Charge-Verfahren).

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Lagerort / Standort
Bundespolizeipräsidium
Regionale Bereichswerkstatt
Blumberg
Bundespolizeiallee 1
Tel.: 030 93648-0
Herr Langenhan
030 91144-2130

16356 Ahrensfelde
 



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