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Currently running 85 Tenders with 604 lots in 42 categories
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Speichercluster Jülich Storage Cluster (JUST)

Beschaffungsjahre 2017 - 2018; Ausserdienststellung 2024.

System-Konfiguration:
9 Racks mit installierten Komponenten sowie die Komponenten aus 4 weiteren Racks, die durch den Käufer ausgebaut werden müssen. Gewicht je Rack bis 1.100 kg, das unverbindliche Transportgewicht beträgt ca. 14 t.

38 Stück System x3650 M5 Server;
59 Stück D3284 High Density Enclosure;
19 Stück D3284 High Density Enclosure;
  7 Stück ThinkSystem SR630 Server;
  8 Stück POWER8-8284-22A Systeme;
  1 Stück Power 8 System 8284-22A (justtsm09);
  1 Stück Power 8 System 8284-22A (justnim02);
  1 Stück SR6500 ThinkSystem Type 7X06 (justtsm10);
  4 Stück Server IBM System x3650 M3 (7945-FT1) (JUST4);
  5 Stück Lenovo Server Rack 1410-HPB 1100mm 42U;
  4 Stück Lenovo Server Rack 1410-HPB 1100mm 42U mit nachträglichen Öffnungen in den Seitenwänden.

Weitere Angaben siehe PDF-Datei: Spezifikationen JUST5.pdf

Hinweise:

  • Es ist möglich, dass sich auf den Datenträgern noch Daten befinden. Diese sind durch den Käufer zu löschen.
  • Der Käufer muss ein Zertifikat für die datenschutzkonforme irreversible Bereinigung und Aufbereitung der Datenträger vorweisen, sowie die Löschung aller Daten schriftlich per Löschungsprotokoll zu bestätigen.
  • Die fach- und sachgerechte Demontage, die Verpackung und Ausbringung hat durch den Käufer bzw. seinen Leistungserbringer zu erfolgen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
  • Es ist als gefährlicher Abfall (AVV 16 02 13*) vor der Durchführung weiterer Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahmen der Erstbehandlung zuzuführen. Die Erstbehandlung wird bei einer i. S. des § 21 ElektroG zertifizierten Erstbehandlungs-anlage durchgeführt. Der Käufer ist verpflichtet, falls er nicht Erstbehandler i. S. des ElektroG ist, Name, Anschrift und Zertifikat der Anlage vor Ausbringung der VEBEG mitzuteilen. Erzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger unterliegen der
    Registerpflicht. Einzelnachweise sind nach Absprache mit dem Abfallbeauftragten des Forschungszentrums Jülich zu erbringen.
  • Alle Behandlungstätigkeiten haben nach dem Stand der Technik im Sinne des § 3 Absatz 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu erfolgen, über die durchgeführte Verwertung/Entsorgung der Anlage/von Teilen der Anlage sind die korrespondierenden Nachweise vorzulegen.
  • Der Weiterverkauf von Teilen/Komponenten der Anlage im Rahmen von Ausfuhrvorhaben unterliegt ggf. Ausfuhrbeschränkungen. Der Käufer hat eigenverantwortlich deren Genehmigungsbedürftigkeit zu prüfen und ggf. Ausfuhranträge zu stellen.
  • Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen. Keine Verladehilfe möglich.
  • Die Abholtermine sind mit der lagerhaltenden Stelle rechtzeitig im Voraus zu vereinbaren. Die Abholung kann in KW 51 erfolgen und muss bis spätestens 19.12.2024 abgeschlossen sein. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen (Fixtermin).

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Notice
Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.
Der Verkauf gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG erfolgt ausschließlich an inländische Abnehmer mit deutscher Rechnungsadresse.
Keine Verladehilfe möglich.
Zusätzlich zum Kaufpreis hat der Käufer Sicherheit in Höhe von EUR 3.000,- zu leisten, die nach vollständiger Vertragserfüllung zurückerstattet wird.Telefonische Voranmeldung ist unbedingt erforderlich. Gültige Personalpapiere sind mitzuführen.
Bidding basis
Posten
Further Information (PDF)
Spezifikationen JUST5.pdf

Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Bedingungen im Vorspann zu dieser Ausschreibung:

Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesondere müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, soweit nicht von der Regelung des § 25a Umsatzsteuergesetz Gebrauch gemacht wird.

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Lagerort / Standort
Forschungszentrum Jülich GmbH
Einkauf und Materialwirtschaft
Herr Schwartz
Leo-Brandt-Straße
Tel.: 02461 61-
Herr Schwartz Durchwahl: 4378

52425 Jülich
 



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